Kein Auto – Kein Problem ! Der Rufbus ist da!

Endlich gibt es eine Lösung für unsere Gäste, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind. Der „RUFBUS“ im gesamten Gebiet des VLP Ludwigslust-Parchim.

Vorallem für unsere Hengstparade-Gäste ist das eine komfortable Lösung für Ihren Besuch bei uns.

Wenn Sie nicht über einen Führerschein verfügen oder einfach gerade kein Auto zur Verfügung haben, so ist das ab sofort 365 Tage im Jahr DIE Lösung für Ihr Problem.

SO nutze ich den Rufbus:
Bestellen Sie Ihren Rufbus telefonisch in der Rufbus-Zentrale unter 03883-616161. Die Bestellung kann innerhalb der Öffnungszeiten der Rufbus-Zentrale erfolgen: Montag-Sonnabend bon 06:00 bis 18:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. findet keine Annahme von Bestellungen statt. Die Voranmeldezeit beträgt mindestens zwei Stunden. Kann diese Voranmeldezeit innerhalb der Öffnungszeiten der Rufbus-Zentrale nicht eingehalten werden, ist der Rufbus an einem Vortag zu bestellen.

Rufbus 813, 820 und 821 fahren Redefin direkt an.

Wie funktioniert’s?
Für jede Rufbuszone gibt es einen Fahrplan. Die Nummer der Rufbuszone finden Sie im Netzplan. Die Abfahrt erfolgt an den im Fahrplan angegebenen Haltestellen und grundsätzlich zu der angegebenen Richtzeit. Die genaue Abfahrtszeit erfahren Sie bei der Bestellung vom Disponenten der Rufbus-Zentrale. In dem im Fahrplan angegebenen Zielort kann die Beförderung, abweichend vom Fahrplan, auf öffentlichen Straßen bis zum gewünschten Fahrtziel innerhalb des Zielortes erfolgen, soweit dies die verkehrlichen Verhältnisse zulassen.

Ist der Rufbus genauso pünktlich wie ein Linienbus?
Bitte seien Sie sicherheitshalber 5 Minuten vor der vereinbarten Zeit an der vereinbarten Haltestelle und haben Sie Verständnis, wenn der Rufbus einige Minuten auf sich warten lässt. Unter Umständen wird Sie der Disponent der Rufbus-Zentrale zurückrufen und IHnen so rechtzeitig vor Fahrtantritt Veränderungen der Abfahrtszeit mitteilen, dass Sie sich darauf einstellen können.

Was ist bei der Bestellung anzugeben?
Bei der Bestellung anzugeben sind folgende Daten: Names des Bestellers, Rufnummer des Bestellers, unter der ggf. Rücksprache gehalten wreden kann, Anzahl der Personen, die befördert werden sollen, gewünschte Fahrtstrecke, ggf. Angeaben über die gewünschte Mitnahme von Tieren und sperrigen Gegenständen.

Werden Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder befördert?
Und wenn ja, welche?

Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder werden grundsätzlich im Rufbus befördert, wenn die Mitnahme bei der Bestellung angegeben wird und Fahrzeugkapazität und technische Ausstattung dies zulassen. Nicht befördert werden Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart, Abmessungen und/oder ihres Gewichts nicht zur Beförderung in Rufbussen geeigenet sind, z.B. Lastenfahrräder.

Worauf muss ich noch achten?
An Schultagen finden einzelne Rufbusfahrten nicht statt. Nutzen Sie stattdessen – wie die Fahrschüler – den Linienverkehr der VLP. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Beförderung im Rufbus, wenn in zeitlich zumutbarem Abstand (bis zu 30 Minuten) zur Abfahrtszeit des Rufbusses eine alternative Linienfahrt angeboten werden kann .Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Fahrplan oder der Online-Fahrplanauskunft der VLP oder ganz einfach: Fragen Sie den Disponenten der Rufbus-Zentrale unter 03883-616161.

ÜBRIGENS: Wenn Sie sich einmal nicht sicher sind, wie Sie am shcnellsten an Ihr Ziel kommen, fragen Sie die freundlichen Mitarbeiter der Rufbus-Zentrale der VLP.

Was kostet die Fahrt im Rufbus?
Es findet der geltende Tarif der VLP Anwendung. Das heißt, der Fahrausweis kostet so viel wie im Linienbus zuzüglich eines Komfortzuschlags in Form eines Serviceentgeltes von 1,00€ pro Fahrt und Fahrgast. Es können Einzelfahrausweise, Mehrfahrtenausweise, Zeitfahrausweise und Gruppenfahrausweise erworben werden. Das Serviceentgelt wird unmittelbar zum Fahrtantritt der jeweiligen Fahrt erhoben.

Muss ich einen neuen Fahrausweis kaufen, wenn ich am Umstiegspunkt in einen Linienbus umsteigen und von dort weiterfahren möchte?
Nein, es kann im Rufbus bereits ein Fahrausweis erworben werden, der für die gesmate Strecke gilt. Für den Fall, dass im Rufbus ein Ersatzausweis ausgestellt wurde, kann ideser im Linienbus in einen regulären Fahrschein umgetauscht werden.

Wird auhc gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises, eines Schülerfahrausweises oder von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr im Rufbus befördert? Muss zusätzlich das Serviceentgelt entrichtet werden?
Fahrgäste mit gültigen Fahrausweis, Fahrgäste als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke und Fahrgäste gemäß gültiger Mitnahmeregelung zahlen pro Fahrt nur einen Komfortzuschlag in Form eines Serviceentgeteltes von 1,00€. Im Übrigen findet der geltende Tarif der VLP Anwendung.

 

Für jede Rufbuszone gibt es einen Fahrplan. Sie erhalten diese sowie die Übersichtskarte im Internet zum Download auf https://www.vlp-lup.de/rufbus/

Oder ganz einfach, rufen Sie die Rufbus-Zentrale an unter 03883-616161.


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