Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Gästezimmer und Ferienwohnungen des Landgestüts Redefin

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern (EZ, DZ, Ferienwohnungen/Appartements) zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden/ Gast erbrachten weiteren Leistungen im Beherbergungssektor des Landgestüts Redefin über alle Buchungswege (z.B. über eine Buchungsplattform, direkt beim Landgestüt Redefin, telefonisch, online etc.).
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Beherbergungseinheiten sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landgestüts Redefin.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden/ Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

I. Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Gästehausaufnahmevertrages

1. Vertragspartner sind das Land MV, vertreten durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Landgestüt Redefin (im Folgenden „Landgestüt Redefin“ genannt) und der Kunde/ Gast. Hat ein Dritter für den Kunden/ Gast bestellt, haftet er dem Landgestüt Redefin gegenüber zusammen mit dem Kunden/ Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag.
2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die schriftliche, mündliche (bzw. fernmündliche) oder über das Internet versendete Buchungsanfrage des Kunden/ Gastes und deren in Schriftform erfolgte Annahme durch das Landgestüt Redefin. Es wird generell kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer erworben. Einseitige Vertragsänderungen durch den Gast sind nicht statthaft.
3. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Kunden/ Gast durch Abbestellung gekündigt, so muss das Landgestüt Redefin seine Zustimmung hierzu erteilen. Die Stornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Es gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen:
• bis 21 Tage vor Anreise: kostenfrei
• 20 bis 8 Tage: 30% des vereinbarten Preises
• 7 bis 1 Tage vor Anreise: 60% des vereinbarten Preises
• Nichtantritt: 100% des vereinbarten Preises

Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmerzahl und/ oder der Aufenthaltsdauer. Die Regelung gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Landgestüts Redefin oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Rücktritt der schriftlichen Eingangsbestätigung des Landgestüts Redefin. Es wird empfohlen, eine Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen.
4. Das Landgestüt Redefin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten; beispielsweise, wenn höhere Gewalt oder andere vom Landgestüt Redefin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. den Gast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Landgestüt Redefin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Landgestüts Redefin gefährden könnte. Ist der Rücktritt des Landgestütes Redefin berechtigt, hat der Kunde/ Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.

II. Anreise und Abreise, Haustiere

1. Das Landgestüt Redefin stellt die reservierten Zimmer in der Regel am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Wann immer möglich, werden die Zimmer falls notwendig auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden/ Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Danach kann das Landgestüt Redefin aufgrund der verspäteten Räumung der Beherbergungseinheit für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden/ Gastes werden hierdurch nicht begründet.
3. Die Unterbringung von Haustieren ist nur nach Anfrage möglich, kostenpflichtig und grundsätzlich nur im Erdgeschoß des Gästehauses erlaubt. Bei von Gästen unangemeldet mitgebrachten Haustieren erlauben wir uns, den Preis zu korrigieren. Außerdem behalten wir uns die Umbuchung in ein geeignetes Zimmer vor. Sollte dies auf Grund der Buchungslage nicht möglich sein, behalten wir uns vor, die Unterbringung abzulehnen.

III. Zahlung, Preiserhöhungen

1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die vereinbarten Preise sind zudem inklusive Frühstück, hiervon ausgenommen ist die Ferienwohnung im Gästehaus. Sollte diese zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung erhöht worden sein, ist das Landgestüt Redefin berechtigt, diese Erhöhung an den Kunden/ Gast weiter zu belasten.
2. Bei Buchung von Beherbergungseinheiten des Landgestüts Redefin wird eine 30%ige Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Buchung fällig, der Restbetrag bei Abreise. Sofern die fristgerechte Zahlung nicht erfolgt, ist das Landgestüt Redefin berechtigt, das Zimmer dem Kunden/ Gast nicht zur Verfügung zu stellen und anderweitig zu vermieten.
3. Gutscheine, die telefonisch, postalisch oder über das Internet bestellt werden, sind vorab zu bezahlen, bevor der Gutscheinversand erfolgt. Beim Gutscheinkauf ist der Geldwert zum Zeitpunkt des Kaufes maßgeblich, nicht eine eventuell auf dem Gutschein ausgewiesene Anzahl der Übernachtungen. Zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins durch Buchung gelten die dann aktuellen Preise, auch wenn seit dem Gutscheinkauf eine Preisänderung stattfand. Dies gilt nicht, wenn bereits vor der Preisänderung eine verbindliche Buchung getätigt wurde.
4. Bei Zahlungsverzug ist das Landgestüt Redefin berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
5. Der Kunde/ Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Landgestüts Redefin aufrechnen oder mindern.

IV. Haftung/ Verjährung

1. Das Landgestüt Redefin haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Landgestüt Redefin als auch gegen sein Personal beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden/ Gastes gegen das Landgestüt Redefin sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
3. Die Unterbringung von Wertsachen jeder Art in den Beherbergungseinheiten des Landgestüts Redefin erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Das Landgestüt Redefin haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Gestütsgelände abgestellten Kraftfahrzeug und/ oder für dessen Inhalt nicht. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr.
5. Das Landgestüt Redefin haftet nicht im Falle von nicht selbstverschuldeten Ereignissen, wie z. B. Havarien, Naturerscheinungen und -katastrophen, Terroranschlägen etc.
6. Der Kunde/ Gast verpflichtet sich, das Gästezimmer mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln und haftet für durch ihn und/oder sein Haustier verursachte Schäden. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Kunde/ Gast unverzüglich dem Landgestüt zu melden. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig. Es dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Wasch- und Ausgussbecken und Toiletten geworfen oder gegossen werden. Durch Nichtbeachtung auftretende Kosten der Instandsetzung trägt der Verursacher. Auch für nach der Abreise des Kunden/ Gastes festgestellte Schäden kann der Kunde/ Gast zum Schadensersatz herangezogen werden. Dies gilt auch für Vermietungsausfälle, die durch vom Kunden/ Gast verursachte Schäden entstehen.
7. In den Räumlichkeiten des Landgestüts Redefin ist das Rauchen nicht gestattet. Der Kunde/ Gast ist verpflichtet, die Zimmer rauchfrei zu halten und haftet für durch das Rauchen im Zimmer entstandene Schäden. Wird dennoch im Zimmer geraucht, behalten wir uns vor eine Reinigungsgebühr von € 150,- in Rechnung zu stellen.
8. Der Kunde/ Gast ist für eine sichere Aufbewahrung der ihm übergebenen Schlüssel verantwortlich. Er übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust der Schlüssel ergeben.

V. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Redefin.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Ludwigslust. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Ludwigslust.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Gästezimmer und Ferienwohnungen des Landgestüts Redefin unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese AGB treten per 01.01.2022 in Kraft.


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