Das neue Jahr bringt weitere Veränderungen!




Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Gästezimmer und Ferienwohnungen des Landgestüts Redefin
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern (EZ, DZ, Ferienwohnungen/Appartements) zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden/ Gast erbrachten weiteren Leistungen im Beherbergungssektor des Landgestüts Redefin über alle Buchungswege (z.B. über eine Buchungsplattform, direkt beim Landgestüt Redefin, telefonisch, online etc.).
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Beherbergungseinheiten sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landgestüts Redefin.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden/ Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
I. Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Gästehausaufnahmevertrages
1. Vertragspartner sind das Land MV, vertreten durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Landgestüt Redefin (im Folgenden „Landgestüt Redefin“ genannt) und der Kunde/ Gast. Hat ein Dritter für den Kunden/ Gast bestellt, haftet er dem Landgestüt Redefin gegenüber zusammen mit dem Kunden/ Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag.
2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die schriftliche, mündliche (bzw. fernmündliche) oder über das Internet versendete Buchungsanfrage des Kunden/ Gastes und deren in Schriftform erfolgte Annahme durch das Landgestüt Redefin. Es wird generell kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer erworben. Einseitige Vertragsänderungen durch den Gast sind nicht statthaft.
3. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Kunden/ Gast durch Abbestellung gekündigt, so muss das Landgestüt Redefin seine Zustimmung hierzu erteilen. Die Stornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Es gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen:
• bis 21 Tage vor Anreise: kostenfrei
• 20 bis 8 Tage: 30% des vereinbarten Preises
• 7 bis 1 Tage vor Anreise: 60% des vereinbarten Preises
• Nichtantritt: 100% des vereinbarten Preises
Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmerzahl und/ oder der Aufenthaltsdauer. Die Regelung gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Landgestüts Redefin oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Rücktritt der schriftlichen Eingangsbestätigung des Landgestüts Redefin. Es wird empfohlen, eine Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen.
4. Das Landgestüt Redefin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten; beispielsweise, wenn höhere Gewalt oder andere vom Landgestüt Redefin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. den Gast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Landgestüt Redefin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Landgestüts Redefin gefährden könnte. Ist der Rücktritt des Landgestütes Redefin berechtigt, hat der Kunde/ Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.
II. Anreise und Abreise, Haustiere
1. Das Landgestüt Redefin stellt die reservierten Zimmer in der Regel am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Wann immer möglich, werden die Zimmer falls notwendig auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden/ Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Danach kann das Landgestüt Redefin aufgrund der verspäteten Räumung der Beherbergungseinheit für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden/ Gastes werden hierdurch nicht begründet.
3. Die Unterbringung von Haustieren ist nur nach Anfrage möglich, kostenpflichtig und grundsätzlich nur im Erdgeschoß des Gästehauses erlaubt. Bei von Gästen unangemeldet mitgebrachten Haustieren erlauben wir uns, den Preis zu korrigieren. Außerdem behalten wir uns die Umbuchung in ein geeignetes Zimmer vor. Sollte dies auf Grund der Buchungslage nicht möglich sein, behalten wir uns vor, die Unterbringung abzulehnen.
III. Zahlung, Preiserhöhungen
1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die vereinbarten Preise sind zudem inklusive Frühstück, hiervon ausgenommen ist die Ferienwohnung im Gästehaus. Sollte diese zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung erhöht worden sein, ist das Landgestüt Redefin berechtigt, diese Erhöhung an den Kunden/ Gast weiter zu belasten.
2. Bei Buchung von Beherbergungseinheiten des Landgestüts Redefin wird eine 30%ige Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Buchung fällig, der Restbetrag bei Abreise. Sofern die fristgerechte Zahlung nicht erfolgt, ist das Landgestüt Redefin berechtigt, das Zimmer dem Kunden/ Gast nicht zur Verfügung zu stellen und anderweitig zu vermieten.
3. Gutscheine, die telefonisch, postalisch oder über das Internet bestellt werden, sind vorab zu bezahlen, bevor der Gutscheinversand erfolgt. Beim Gutscheinkauf ist der Geldwert zum Zeitpunkt des Kaufes maßgeblich, nicht eine eventuell auf dem Gutschein ausgewiesene Anzahl der Übernachtungen. Zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins durch Buchung gelten die dann aktuellen Preise, auch wenn seit dem Gutscheinkauf eine Preisänderung stattfand. Dies gilt nicht, wenn bereits vor der Preisänderung eine verbindliche Buchung getätigt wurde.
4. Bei Zahlungsverzug ist das Landgestüt Redefin berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
5. Der Kunde/ Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Landgestüts Redefin aufrechnen oder mindern.
IV. Haftung/ Verjährung
1. Das Landgestüt Redefin haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Landgestüt Redefin als auch gegen sein Personal beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden/ Gastes gegen das Landgestüt Redefin sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
3. Die Unterbringung von Wertsachen jeder Art in den Beherbergungseinheiten des Landgestüts Redefin erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Das Landgestüt Redefin haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Gestütsgelände abgestellten Kraftfahrzeug und/ oder für dessen Inhalt nicht. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr.
5. Das Landgestüt Redefin haftet nicht im Falle von nicht selbstverschuldeten Ereignissen, wie z. B. Havarien, Naturerscheinungen und -katastrophen, Terroranschlägen etc.
6. Der Kunde/ Gast verpflichtet sich, das Gästezimmer mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln und haftet für durch ihn und/oder sein Haustier verursachte Schäden. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Kunde/ Gast unverzüglich dem Landgestüt zu melden. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig. Es dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Wasch- und Ausgussbecken und Toiletten geworfen oder gegossen werden. Durch Nichtbeachtung auftretende Kosten der Instandsetzung trägt der Verursacher. Auch für nach der Abreise des Kunden/ Gastes festgestellte Schäden kann der Kunde/ Gast zum Schadensersatz herangezogen werden. Dies gilt auch für Vermietungsausfälle, die durch vom Kunden/ Gast verursachte Schäden entstehen.
7. In den Räumlichkeiten des Landgestüts Redefin ist das Rauchen nicht gestattet. Der Kunde/ Gast ist verpflichtet, die Zimmer rauchfrei zu halten und haftet für durch das Rauchen im Zimmer entstandene Schäden. Wird dennoch im Zimmer geraucht, behalten wir uns vor eine Reinigungsgebühr von € 150,- in Rechnung zu stellen.
8. Der Kunde/ Gast ist für eine sichere Aufbewahrung der ihm übergebenen Schlüssel verantwortlich. Er übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust der Schlüssel ergeben.
V. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Redefin.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Ludwigslust. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Ludwigslust.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Gästezimmer und Ferienwohnungen des Landgestüts Redefin unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Diese AGB treten per 01.01.2022 in Kraft.
Das Landgestüt Redefin trauert um Detlof Bubbert
Mit Detlof Bubbert verliert die Welt einen Pferdemann, das Landgestüt Redefin einen seiner dienstältesten und geschätzten Kollegen und seine Familie ein von allen Seiten geliebtes Familienmitglied.
Als längjähriger Mitarbeiter des Landgestüts war Detlof Bubbert in vielen Bereichen aktiv, vor allem aber wird er den Züchtern in Mecklenburg-Vorpommern und über die Grenzen hinaus als Deckstellenleiter in Erinnerung bleiben. Ob auf den Stationen in Bitter, in Bützow oder zuletzt in Neuhaus, wo er auch Gründungsmitglied des dortigen Pferdezuchtvereins Neuhaus / Redefin war, wußte er die Züchter fachgerecht und sympathisch zu beraten.
Wir erinnern uns mit diesem Bildausschnitt eines Ehemaligen-Treffens im Landgestüt Redefin an ihn und begleiten dies mit dem Hengst Dobrock (Don Carlos – Dirk xx), der seine letzten Dienstjahre in Neuhaus prägte.
Fotoshooting mit Peggy Schröder
Bei strahlendem Sonnenschein stellten sich die Redefiner Hengste unserer Fotografin. Bald können Sie unsere Hengste auch für die neue Saison in der Galerie und zur Hengstauswahl sehen. Hier schon mal ein Vorgeschmack auf das Lot.
Okawango v. Ogano Sitte x Cornet Obolensky – Prüfungssieger seines 14-Tage-Tests in Neustadt Dosse und unser Shootingstar Karat du Plessis v. Padock du Plessis x Corofino – Sieger 50-Tage-Test Adelheidsdorf und Sieger in Springprüfungen bis zur Klasse M.
Vielen Dank an Peggy Schröder für die gute Zusammenarbeit

Peggy Schröder über die Schulter geblickt

Karat du Plessis & Okawango(c) Peggy Schröder
Wer hat an der Uhr gedreht…

Unser Kalender 2022 „Pferde erleben“

Unsere Geschichte „50 Jahre Transitstrecke – Als die Grenze zur DDR durchlässig wurde“



Sanierung der historischen Viktoria Kutsche

Redefiner Pferdetage – 05.09. und 12.09.2021 – Picknick, Pferde und Parade –
Pferde erleben – im Landgestüt Redefin
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, die Programmpunkte der Parade werden intensiv einstudiert und das Gelände bereits aufgebaut. Alle Mitarbeiter und Helfer sind in vollem Einsatz – die Pferde im Training.
Die Redefiner Pferdetage – die etwas andere Hengstparade. Dennoch sind viele Schaubilder aus der Vergangenheit natürlich mit dabei und es gibt eine Parade auf dem ehrwürdigen Platz vor dem Portal – dem Wahrzeichen des Landgestüts.
Ob in der Schmiede, in der Wagenremise, in der großen Sattelkammer – überall wird fieberhaft gearbeitet. Kostüme werden genäht, Geschirre geputzt und die Kutschen kontrolliert. Alles muss überprüft und vorbereitet sein. Auf dem alten Paradeplatz trainieren die Reiter mit Ihren Pferden die Quadrillen – Dressur, Springen und Fahren – die Vielseitigkeit der Redefiner Hengste ist dabei gefragt. Alle sind hoch engagiert und arbeiten mit der ganzen Routine ihrer Erfahrung. Und auch unsere Auszubildenden sind fester Bestandteil des Teams. Ob beim Reiten, Fahren oder auch um Arbeiten im Park und auf dem Gelände zu erledigen – alle machen mit und bereiten für unsere Gäste alles vor.
Was wird es über das Paradeprogramm hinaus geben? Von 10.00 Uhr – bis 12.30 Uhr wird rund um das Pferd und die Natur einiges geboten. Der Falkner sagt – die Kunst ein Lebewesen an sich zu binden ist, indem man ihm immer wieder die Freiheit schenkt. Bei der Beizjagd mit Greifvögeln wird dies immer wieder gezeigt und so auch in Redefin. Ab 10.00 Uhr können Sie die Könige der Lüfte in einer interessant moderierten Show erleben. Kaltblutpferde – sanfte Kraftpakete ! Eine Vorführung auf der Redefiner Reitbahn bringt Ihnen diese ausdrucksstarken Pferde nahe. Überzeugen Sie sich selbst von der Kraft dieser Tiere bei ihren ursprünglichen Aufgaben bis hin zur heutigen Form des Freizeitbegleiters. Die sanften „Dicken“ Begeisterung mit Ansage! Voltigieren – der Anfang für jedes pferdebegeisterte Kind und ein Sport mit Teamspirit. Turnen auf dem Pferd, mit dem Partner Pferd an der Seite – ein Sport mit Eleganz, Ausdauer und Faszination. Aber schauen Sie selbst, wenn die Voltigierer Ihr Können vor dem Portal zeigen. Schmiede live – wer hat schon einmal gesehen, wie ein Pferd neue Hufeisen bekommt. Was muss beachtet werden? Wie wird das Eisen geschmiedet? Viele Fragen die schon immer mal gestellt werden wollten. Bei den Pferdetagen ist das möglich. Unser Schmied Mirco Dähn moderiert seine Arbeit am Pferd. Fragen Sie ihn und lassen sich die Arbeit am Pferd erklären.
Das Pferd hat einen überaus komplizierten Bewegungsapparat. Wie bewegt es sich? Welche Knochen des Skeletts werden wie beansprucht? Der Tierarzt und Autor diverser Fachbücher Christian Schacht wird es Ihnen erläutern. Mit Charm und Fachwissen wird er durch das Programm führen und den Tag zu einem informativen Erlebnis für Groß und Klein werden lassen.
Dazu gibt es natürlich die legendären Shetlandponys in allen Formen – eine spielerische und überaus reizvolle Show dieser kleinen Pferde. Die Interessengemeinschaft der Shetlandponys ist hier unser Partner und wir freuen uns sie in unserem Team zu haben.
Nach diesem spannenden Vormittagsprogramm gibt es dann ab 13.30 Uhr die Parade der Redefiner Pferde. Lassen Sie sich begeistern von den historischen Anspannungen, reiterlichen Darbietungen, Hengsten aus Zucht und Sport und Schaubildern die Emotion pur sind.
Die Redefiner Pferde erwarten Sie zu einem Besuch – erleben Sie einen unvergesslichen Tag an den beiden ersten Sonntagen im September. Die Karte kostet 25 € für Erwachsene – ermäßigt 12 €. Die Karten können online über EVENTIM, telefonisch (Kartentelefon: 01806-30 03 34) oder direkt an der Tageskasse erworben werden.
Bitte informieren Sie sich zeitnah über das zu berücksichtigende Hygienekonzept. Eine Registrierung der Besucher erfolgt bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände per LUCA APP oder als Eintrag der Daten in Registrierungslisten! Zurzeit besteht keine Maskenpflicht im Außenbereich, die Testpflicht für Besucher ist ausgesetzt – Änderungen richten sich nach der Entwicklung der Pandemielage. (Alle Informationen zu diesem Event und über die Redefiner Pferde erhalten Sie unter www.landgestuet-redefin.de.
Kurzübersicht Zeitplan:
10.00 Uhr Eröffnung Redefiner Pferdetage
10.15 – 11.00 Falknershow auf dem Alten Paradeplatz
11.00 – 12.45 Kleine Pferde ganz GROSS – Shetlandponys in Aktion
Voltigieren – eine besondere Verbindung von Mensch und Pferd
Anatomie des Pferdes – Christian Schacht moderiert den Bewegungsablauf am laufenden Pferd
Kaltblutpferde – Kraftpakete und sanfte Riesen – erleben Sie diese einmaligen Pferde bei den verschiedensten Tätigkeiten. Vom Arbeitspferd zum Freizeitbegleiter – eine interessante Darstellung von Kraft, Ausdauer und Gemüt.
11.00 Uhr, 12.00 Uhr, 13.00 Uhr
Schmiede live – schauen Sie dem Schmied über die Schulter. Wie wird ein Eisen geschmiedet? Was ist beim Beschlag eines Pferdes zu beachten? Wie kann ich den Beruf erlernen? Mirko Dähn – unser erfahrener Schmied erläutert es direkt am Pferd.
12.45 – 13.30 Eine kleine Pause für alle schönen Dinge – kulinarischer Genuss oder doch ein Foto mit Ihrem Redefiner Landbeschäler
Ab 13.30 Uhr Parade der Redefiner Pferde uns ihrer Gäste auf dem alten Paradeplatz. Eine Show mit unseren Hengsten und Gästen von Nah und Fern.
16.00 Uhr Abschlussbild
– Änderungen vorbehalten –
Stellenausschreibung Ausbilderin bzw. Ausbilder
Im Landgestüt Redefin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Ausbilderin bzw. Ausbilder (m/w/d) im pferdefachlichen Gestütsdienst
zu besetzen.
Beschreibung der Dienststelle
Das Landgestüt Redefin ist ein Wirtschaftsbetrieb des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das Gestüt umfasst einen Personalbestand von 32 Mitarbeitern und 10 Auszubildenden, die sich um ca. 140 Pferde kümmern.
Im Landgestüt Redefin ist neben der EU-Besamungsstation für ca. 30 Hengste auch die Landesreit- und Fahrschule M-V untergebracht. Darüber hinaus werden im Landgestüt Hengstfohlen aufgezogen, die den Bestand an Zucht- und Reitpferden ergänzen und ausgebildet werden.
Das Landgestüt versteht sich als moderner Dienstleister rund um das Pferd und bietet den Züchtern im Einzugsgebiet verschiedene Möglichkeiten für Zucht, Ausbildung, Präsentation und Vermarktung ihrer Pferde.
Als touristischer Hotspot des Landes ist das Landgestüt ganzjährig Anlaufpunkt für Touristen und Location für diverse Veranstaltungen, Ausstellungen und hippologische Highlights der Region. Vom Klassikkonzert bis zur Gartenausstellung finden des Weiteren von verschiedenen Verbänden und Organisationen Veranstaltungen statt, wie z.B. die Mecklenburger Hauptkörung.
Alles in Allem ist das Landgestüt Redefin ein hochinteressanter Arbeitsplatz mit Einblick in vielerlei Bereiche von Pferdezucht und -sport sowie des Tourismus.
Ihre Aufgaben
Unter Anderem können die folgenden Aufgaben zugewiesen werden.
Diese Auflistung ist beispielhaft und nicht abschließend.
– Unterrichtserteilung in der Landesreitschule in Theorie und Praxis
– Ausbildung von Junghengsten, Verkaufspferden und Pensionspferden
– Vorstellung der Pferde auf Turnieren
– Beritt in Pferdeleistungsprüfungen, bei den Hengstvorstellungen und anderen Veranstaltungen
– alle Arbeiten rund ums Pferd (u. a. füttern, ausmisten, satteln, ggf. aufschirren)
– Pflege der Ausrüstungsgegenstände und Geländepflege
Das erwarten wir von Ihnen
– Abgeschlossene Ausbildung zum Pferdewirt – Klassische Reitausbildung –
– Abgeschlossene Trainerausbildung, Erfahrung in der Ausbildung von Reitern
– Hohe reiterliche Kompetenz
– Turniererfolge mind. bis Klasse M
– Hohe Einsatzbereitschaft
– Teamfähigkeit
– Fähigkeit zur selbständigen Arbeit
– Durchsetzungsvermögen
– Belastbarkeit
– gepflegtes Erscheinungsbild
– freundliches und korrektes Kundenverhalten, Freude an Kundenkontakt
– mind. Fahrerlaubnis Führerscheinklasse B und BE
Das bieten wir Ihnen
– eine attraktive Altersabsicherung
– eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
– die Möglichkeit zur Weiterbildung
Einsatzdienststelle: Landgestüt Redefin
Arbeitsbeginn ab: 01.September 2021
Bewerbung bis: 20. August 2021
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Entgeltgruppe: Entgeltgruppe 6
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
– Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
– Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
– Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Bewerbung (nur per Post oder als PDF-Datei per Email, andere Anhänge werden nicht akzeptiert)
Wir freuen uns auf Ihre vollständigen und aktuellen Bewerbungsunterlagen.
Senden Sie alles an:
Landgestüt Redefin
Herr Dirk Engelke-Wilk
Betriebsgelände 1
19230Redefin
E-Mail: info@landgestuet-redefin.de
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise
Wir bitten um Bewerbungen inklusive:
– Anschreiben,
– Lebenslauf,
– Zeugnissen,
– Belegen für turniersportliche Erfolge bzw. Einsätze und Erfolge als Ausbilder.
Ansprechpartnerin für personalrechtliche Fragen
Frau Kirsten Stelljes
Tel.: 038854-62027
E-Mail: stelljes@landgestuet-redefin.de
Sprechzeiten: Mo-Fr: 8-12; 13-16 Uhr
Ansprechpartner für fachliche Fragen
Herr Heiko Strohbehn
Tel.: 038854-62025 bzw. 0171-6855381
Sprechzeiten: Mo-Fr: 8-12; 14-17 Uhr